Erneut Neonazi-Angriffe auf dem Stadtfest

Wie auch am vorherigen Tag kommt es auf dem Chemnitzer Stadtfest zu Neonazi-Angriffen. Das Opfer wird zunächst am Karl-Marx-Monument aufgrund seines alternativen Aussehens angesprochen, als „Zecke“ beschimpft und zu einem Zweikampf herausgefordert. Der Geschädigte geht nicht darauf ein und will sich von den Provokateuren entfernen.

Daraufhin schlägt einer der Täter dem Geschädigten zweimal auf den Hinterkopf und versucht ihn zu treten. Die Täter halten ihn auf und fordern ihn dazu auf, einen Button an seiner Jacke zu entfernen. Einer der Täter tritt dem Opfer in den Rücken und reißt ihm den Button ab. Er stellt dies später vor Gericht als Akt der Zivilcourage dar und meint, er sei gestolpert und habe sich am Button festgehalten.

Der Geschädigte wird von einer großen Gruppe von Neonazis umkreist und bedroht. Aus der Menge wird das Opfer mindestens einmal in den Magen getreten. Das Opfer versucht zu flüchten und wird von einer Erhöhung mit einem Sprung per Fußtritt zu Boden gebracht. Aus der Menge wird das am Boden liegende Opfer bis zur Bewusstlosigkeit geschlagen und getreten. Den später verurteilten Tätern kann eine Mittäterschaft an dieser Tathandlung nicht nachgewiesen werden.

Der Geschädigte erleidet u.a. ein Schädel-Hirn-Trauma 1. Grades, eine Schädelprellung und erhebliche Schmerzen.

Vor Gericht kann festgestellt werden, dass der Geschädigte die Täter nicht provoziert hat und der Angriff nur aufgrund seines Äußeren und seiner vermeintlichen politischen Haltung geschah. Die Täter werden wie folgt verurteilt:

Der Richter konnte keine rechtsmotivierte Straftat feststellen, „wohl aber eine linken- und punkerfeindliche Handlung“. Von der sächsischen Staatsregierung wird die Straftat im Nachhinein aber als „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ eingestuft.

Quellen: Prozessmitschrift, Drucksache 5/8421 im Sächs. Landtag

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Diese Seite wurde zu zuletzt am 29. Oktober 2012 bearbeitet.

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