Wegen St.-Pauli-Pullover geschlagen und getreten

Als zwei Freunde die Zentralhaltstelle passieren, wird einer von ihnen zunächst aufgrund seines St.-Pauli-Pullovers von Neonazis angepöbelt. Die Männer gehen nicht drauf ein, in Folge schlagen und treten die Neonazis auf die Männer ein.

Einer von ihnen geht zu Boden, ein weiterer versucht zu flüchten, wird jedoch von einem der Angreifer eingeholt. Dieser schlägt ihm zweimal ins Gesicht. Der Geschädigte sucht bei eine Sicherheitskraft des Tietz Hilfe, welche das allerdings verweigert und stattdessen die Tür von innen abschließt.

Mittlerweile ist ein zweiter Angreifer dazugestoßen, der zusammen mit dem ersten Angreifer das Opfer weiter jagt. Den Tätern gelingt es, dem Opfer ein Bein zu stellen und es gegen eine Schaufensterscheibe zu drücken. Sie treten und schlagen es minutenlang mit Knien, Füßen und Fäusten.

Glücklicherweise greifen Passanten ein, ihnen gelingt es, die stark alkoholisierten Täter zu vertreiben.

Der erste Geschädigte bleibt unverletzt, dem zweiten wird ein ganzer Zahn und eine Ecke eines weiteren Zahnes ausgeschlagen. Er hat Verletzungen an Körper und Gesicht, muss zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus und zum Zahnarzt. Eine Woche lang ist er arbeitsunfähig.

Im Mai 2012 kommt es zunächst zur Verurteilung vor dem Amtsgericht Chemnitz. Ein Täter wird wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer  Jugendfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der zweite Angreifer wird wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt.

Im Dezember 2012 wird das Verfahren vor dem Landgericht Chemnitz wieder aufgerollt, beide Angeklagten waren in Berufung gegangen. Nachdem der zweite Angreifer seine Berufung zurückzieht, wird nur noch der Fall des ersten Angreifers verhandelt. Statt einer Jugendfreiheitsstrafe von zwei Jahren erhält er nun eine Bewährungsstrafe von drei Jahren, davon zwei unter Aufsicht eines Bewährungshelfers. Außerdem muss er eine Alkoholtherapie und ein Antiaggressionstraining besuchen und zwei Drittel der Prozesskosten tragen.

Für den Angeklagten sprach, dass er ein kleines Kind hat und er trotz seiner 14 Einträge im Bundeszentralregister (3x Körperverletzung, 1x fahrl. KV.) kein gewalttätiger junger Mann sei. Er wurde vom Richter ermahnt, „nicht mehr solchen Quatsch“ zu machen.

Quellen: http://www.polizei.sachsen.de/pd_ce/9143.htm im März 2011, http://www.sz-online.de/Nachrichten/Chemnitz/Wegen_Pauli-Pulli_Mann_verpruegelt/articleid-2712445 im März 2011, Prozessmitschrift

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Diese Seite wurde zu zuletzt am 13. Dezember 2012 bearbeitet.

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