Verfassungsfeindliche Tätowierung

Während einer Hauptverhandlung am Landgericht Chemnitz trägt ein Erwachsener öffentlich sichtbar an seinem linken Unterarm tätowiert den Schriftzug „Meine Ehre heißt Treue“, welcher nach §86a StGB als Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verboten ist.

Im Februar 2012 wird er wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt.

Quelle: Drucksache 5/8421 im Sächsischen Landtag

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Diese Seite wurde zu zuletzt am 31. August 2012 bearbeitet.

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