Mittels „Gegenstand“ wird gegen §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) verstoßen.
Details können der Quelle nicht entnommen werden.
Quelle: Drucksache 5/6834 im Sächsischen Landtag
Schlagwörter: Propagandadelikt
Diese Seite wurde zu zuletzt am 28. Oktober 2012 bearbeitet.