SS-Tattoo im Profilbild

Spätestens am 18.01.2012 stellt ein Erwachsener ein öffentliches Profilbild mit einem Tattoo mit der Aufschrift „SS-Leibstandarte Adolf Hitler – LAH“ ins Internet. Er wird dazu im Juli 2012 zu 40 Tagessätzen verurteilt.

Quelle: Drucksache 5/9889 im Sächs. Landtag

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