Farbschmierereien in/an KFZ

In oder an einem KFZ werden verfassungswidrige Farbschmierereien angebracht. Dies kann durch Einritzen oder Draufschmieren durch Fremde passiert sein, möglich ist aber auch, dass am Fahrzeug z.B. ein verfassungswidriger Aufkleber angebracht war.

Quelle: Drucksache 5/10464 im Sächs. Landtag

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Diese Seite wurde zu zuletzt am 10. Dezember 2012 bearbeitet.

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