Verfassungswidriges Tattoo

In einem Zug oder auf einem Gelände der Bahn AG trägt jemand offen ein Hakenkreuz-Tattoo zur Schau, welches den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllt.

Die gleiche Tat ereignet sich an diesem Tag auch auf einem Justizgelände. Möglicherweise handelt es sich dabei um dieselbe Person.

Der Prozess gegen den bekannten Tatverdächtigen im Falle des Bahngeländes wird im Januar 2014 eingestellt.

Quelle: Drucksachen 5/10464 im Sächs. Landtag

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Diese Seite wurde zu zuletzt am 29. Juli 2014 bearbeitet.

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