In oder an einem Vereinshaus im Stadtzentrum werden rechte Schmierereien angebracht. Die Tat wird als Sachbeschädigung eingestuft.
Quelle: Drucksache 5/11610 im Sächs. Landtag
Schlagwörter: Sachbeschädigung
Diese Seite wurde zu zuletzt am 8. Juli 2013 bearbeitet.