In die oder aus der Justizvollzugsanstalt an der Reichenhainer Straße wird ein Schreiben mit volksverhetzenden Inhalten gesendet.
Das Verfahren gegen den unbekannten Tatverdächtigen wird im April 2014 eingestellt.
Quellen: Drucksachen 5/13927 und 5/14319 im Sächs. Landtag
Schlagwörter: Propagandadelikt
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