Eine Person bestellt zwei mit Reichsadler und Hakenkreuz bedruckte Tassen über das Internet.
Das Verfahren gegen den bekannten Tatverdächtigen wird im Februar 2014 eingestellt.
Quellen: Drucksachen 5/13712 und 5/13925 im Sächs. Landtag
Schlagwörter: Propagandadelikt
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