„In/an Polizei“ werden Parolen gerufen, deren Inhalt den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllt. Mehr gibt die Quelle leider nicht her.
Quelle: Drucksache 5/14520 im Sächs. Landtag
Schlagwörter: Propagandadelikt
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