Am 02.09.2010 werden Farbschmierereien, die den Straftatbestand nach § 86a StGB erfüllen, entdeckt. Das geführte Ermittlungsverfahren wird im November 2010 auf Grund unbekannter Tatverdächtiger gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Quelle: Drucksache 5/4287 im Sächsischen Landtag, Drucksache 5/3820 im Sächsischen Landtag
Schlagwörter: Propagandadelikt
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