Institutioneller Rassismus in Deutschland

 

Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit gegen Asylsuchende ist verbunden mit Fremdenfeindlichkeit oder stereotypen Auffassung über kulturelle Herkunft oder konfessionelle Orientierung. Asylsuchende sind von Rassismus zumeist mehrfach betroffen: Einem syrischen Kriegsflüchtling schlägt antimuslimischer Rassismus ebenso entgegen wie generelle Fremdenfeindlichkeit. Zudem werden immer wieder Fälle bekannt, in denen Sicherheitskräfte in Flüchtlingsunterkünften gewalttätig gegen BewohnerInnen vorgehen. Die Welle an „Bürgerprotesten“ gegen geplante oder bestehende Unterkünfte, wie seit 2013 in der Erzgebirgsstadt Schneeberg, stehen für die eine Seite rassistischer Diskriminierung. Andererseits sehen sich Asylsuchende bereits mit dem im Asylsystem angelegten institutionellen Rassismus konfrontiert.

War früher die Angst der deutschen Mehrheitsbevölkerung vor dem Arbeitsplatzverlust durch „die Ausländer“ auch für die Tagespolitik prägend, so erscheint der heutige Umgang pragmatischer. Der positive Nutzen von Migration für die deutsche Wirtschaft wird mehr und mehr erkannt. Der gegen AsylbewerberInnen gerichtete Rassismus tritt heute eher als Nützlichkeitsrassismus in Erscheinung: Im Gegensatz zur Einreise wirtschaftlich benötigter „ausländischer“ Fachkräfte wird die Anwesenheit von Schutzsuchenden als unnütz empfunden. Der Nützlichkeitsrassismus stellt einen Angriff auf die Grundidee des Asylrechts dar. In Artikel 16a des Grundgesetzes wird der Umstand der politischen Verfolgung als Bedingung für Asyl bezeichnet, nicht die Nützlichkeit für die deutsche Wirtschaft.

Diese Seite wurde zu zuletzt am 1. März 2015 bearbeitet.

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