Im Geschichtsunterricht an einer Chemnitzer Mittelschule tätigt ein Jugendlicher nach Bekanntgabe des Themas „Von der Erbschuld bis zur Endlösung“ gemeinschaftlich mit einem gesondert Verfolgten und mit einem zu diesem Zeitpunkt noch strafunmündigen Kind Äußerungen, die zu Gewalt-, bzw Willkürmaßnahmen gegen jüdische Teile der Bevölkerung aufrufen.
Der Jugendliche wird im Januar 2012 wegen Volksverhetzung zu 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit und einem sozialen Kompetenztraining verurteilt.
Quellen: Drucksachen 5/6495 und 5/8093 im Sächsischen Landtag
Schlagwörter: Propagandadelikt
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