Am Asylsuchendenheim am Adalbert-Stifter-Weg in Chemnitz-Ebersdorf werden verfassungswidrige Parolen, also z.B. „Sieg Heil“, gerufen.
In der Quelle, die von der Sächsischen Staatsregierung stammt, ist die Rede von einem “Asylantenheim”. Der Begriff gilt gemeinhin als abwertende Bezeichnung für Asylsuchende.
Quelle: Drucksache 5/13029 im Sächs. Landtag
Schlagwörter: Propagandadelikt
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