Am 02.08.2010 werden in Chemnitz zwei Stolpersteine geschändet. Durch unbekannte Tatverdächtige werden diese durch Aufbringen von Aufklebern mit der Aufschrift einer neonazistischen Internet-Seite unkenntlich gemacht. Das Ermittlungsverfahren wurde gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Quelle: Drucksache 5/7070 im Sächsischen Landtag, Drucksache 5/3512 im Sächsischen Landtag
Schlagwörter: Propagandadelikt, Sachbeschädigung
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