Mehrere Hakenkreuze gesprüht

Es werden Hakenkreuze u.a. an eine Hauswand, auf den Boden einer Fußgängerbrücke und an einen Nebeneingang des Landgerichts gesprüht.

Das Verfahren zum ersten Fall wird im März 2012 gegen Unbekannt eingestellt.

Quellen: Drucksachen 5/8421, 5/8423, 5/8801 und 5/8802 im Sächsischen Landtag

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