- 28.01.2010
- Borna-Heinersdorf, Chemnitz, Sachsen
Am 28.01.2010 werden volksverhetzende Schreiben per Internet versandt, es wird auf Verdacht der Verwendung von Kennzeichenverfassungswidriger Organisationen gem. § 86a StGB ermittelt. Das Verfahren hierzu wird im März 2012 auf Grund § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Quellen: Drucksache 5/8801 im Sächsischen Landtag, Drucksache 5/2652 im Sächsischen Landtag, Drucksache 5/2648 im Sächsischen Landtag
Schlagwörter: Propagandadelikt
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