Hakenkreuzschmierereien

In der Zeit vom 01.03.2010 bis zum 16.03.2010 schmieren Unbekannte Hakenkreuze an verschiedene Häuserwände. Das auf Grund von Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen geführte Ermittlungsverfahren wird auf Grund unbekannter Tatverdächtiger gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Quelle: Drucksache 5/2284 im Sächsischen Landtag

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