Rechte Parolen

Am Abend des 30.03.2010 erhebt ein Erwachsener den rechten Arm zum Hitlergruß und ruft dazu dreimal lautstark „Sieg Heil!“. Die Person wird auf Grund Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt.

Quelle: Drucksache 5/3817 im Sächsischen Landtag

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