Rechte Parolen in Wohnhaus

In einem Wohnhaus, in welchem auch Bürger ausländischer Herkunft wohnen, werden von zwei Personen rechte Parolen gerufen. Geschädigt wird eine Person. Es kommt zu einem Freispruch, ermittelt wurde wegen Verdachts der Nötigung und des Hausfriedensbruch.

Quelle: Drucksache 5/11091 im Sächs. Landtag

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Diese Seite wurde zu zuletzt am 24. Februar 2013 bearbeitet.

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