Hakenkreuzschmiererei in Bahnhof

Am 26.07.2010 wird ein Hakenkreuz in einem Bahnhof geschmiert. Das Ermittlungsverfahren wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wird im September 2010 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Quelle: Drucksache 5/3817 im Sächsischen Landtag

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