Am 08.08.2010 ruft eine unbekannte Person „Sieg Heil!“. Das geführte Ermittlungsverfahren wird im September 2010 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Quelle: Drucksache 5/3817 im Sächsischen Landtag
Schlagwörter: Propagandadelikt
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