Am 20.09.2010 kommt es in Chemnitz zum Verdacht der Volksverhetzung gemäß § 130 StGB mittels Schriften.
Mehr Details sind der Quelle nicht zu entnehmen.
Quellen: Drucksache 5/3816 im Sächsischen Landtag, Drucksache 5/3820 im Sächsischen Landtag
Schlagwörter: Propagandadelikt
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