Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen

Via „Computer/Internet“ wird mit dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gegen §86a StGB verstoßen.

Quelle: Drucksache 5/4833 im Sächsischen Landtag

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Diese Seite wurde zu zuletzt am 12. August 2012 bearbeitet.

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