- 28.02.2011
- Chemnitz, Hilbersdorf, Sachsen
Mittels „Schriften an Einrichtung“ wird in Hilbersdorf eine antisemitische Straftat begangen, die unter den Straftatbestand der Volksverhetzung fällt.
Quelle: Drucksache 5/5222 im Sächs. Landtag
Schlagwörter: Propagandadelikt
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