Verfassungswidrige Parolen

Zwei Erwachsene und drei Heranwachsende rufen im Chemnitzer Stadtgebiet die Worte „Sieg Heil“, „Heil Hitler“ und „Wir sind der nationale Widerstand“. Außerdem erheben sie den rechten Arm zum Hitlergruß.

Sie werden zu Geldstrafen von 20 bis 50 Tagessätzen, bzw. 80 Tagessätzen unter Einbeziehung einer Geldstrafe aus einem Strafbefehl verurteilt.

Quelle: Drucksachen 5/5224 und 5/6837 im Sächsischen Landtag

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