Volksverhetzung mittels Schriften

Mittels „Schriften“ wird eine Straftat begannen, die gegen §130 StGB (Volksverhetzung) verstößt.

Mehr Details gibt die Quelle leider nicht her.

Quelle: Drucksache 5/5498

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Diese Seite wurde zu zuletzt am 28. Oktober 2012 bearbeitet.

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