PolizeibeamtInnen gegenüber werden auf der Straße rechte Parolen gerufen, die den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllen.
Quelle: Drucksache 5/9887 im Sächs. Landtag
Schlagwörter: Propagandadelikt
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