Rechte Parolen gegenüber Polizei

PolizeibeamtInnen gegenüber werden auf der Straße rechte Parolen gerufen, die den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllen.

Quelle: Drucksache 5/9887 im Sächs. Landtag

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Diese Seite wurde zu zuletzt am 27. Januar 2013 bearbeitet.

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