- 16.09.2012
- Borna-Heinersdorf, Chemnitz, Sachsen
In oder an einem KFZ werden verfassungswidrige Farbschmierereien angebracht. Dies kann durch Einritzen oder Draufschmieren durch Fremde passiert sein, möglich ist aber auch, dass am Fahrzeug z.B. ein verfassungswidriger Aufkleber angebracht war.
Quelle: Drucksache 5/10464 im Sächs. Landtag
Schlagwörter: Propagandadelikt
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