Rechte Parolen gerufen

In oder an einer kirchlichen Einrichten werden rechte Parolen gerufen, die als Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingestuft werden. Dazu zählen z.B. „Sieg Heil“- oder „Heil Hitler“-Rufe.

Quelle: Drucksache 5/10464 im Sächs. Landtag

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