Rassistische Parolen im Stadtzentrum

Parolen werden gerufen, die den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllen.

In der Quelle ist die Rede von einer „fremdenfeindlichen“ Tat. Dieser Begriff ist kritisch zu bewerten, da er häufig als Ersatz für „rassistisch“ verwendet wird. Diejenigen, an die sich derartige Parolen richten, sind aber häufig gar nicht „fremd“, sondern werden nur als „Fremde“ wahrgenommen. Dass das Tatmotiv in diesem Falle aber rassistisch war, liegt auf der Hand.

Quelle: Drucksache 5/10653 im Sächs. Landtag

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Diese Seite wurde zu zuletzt am 27. Januar 2013 bearbeitet.

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