- 17.03.2013
- Chemnitz, Morgenleite, Sachsen
Im Stadtteil Morgenleite wird ein Tonträger mit verfassungswidrigem Inhalt abgespielt. Die Quelle trägt den Zusatz „Parole mündlich“. Es kann also sein, dass noch zusätzlich eine Parole mit verfassungswidrigem Inhalt ausgerufen wurde, das kann aber ohne zusätzliche Information nicht gesagt werden.
Quelle: Drucksache 5/12106 im Sächsischen Landtag
Schlagwörter: Propagandadelikt
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