Neonazistische Parolen gerufen

Im Rewe-Markt im Stadtzentrum ruft ein Mann gegen 21:30 Uhr zweimal die Worte „Sieg Heil“. Er trägt dabei ein T-Shirt, das einen SS-Totenkopf zeigt. Er begeht weitere, vom Sächsischen Innenministerium nicht als rechts eingestufte Straftaten.

Im Februar 2014 wird er wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt.

 

Quellen: Drucksache 5/12845 und 5/13925 im Sächs. Landtag

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Diese Seite wurde zu zuletzt am 29. Juli 2014 bearbeitet.

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