In oder an einer „Verkaufseinrichtung“, möglicherweise also einem Ladengeschäft, wird mittels eines Gegenstands eine rechtsmotivierte Sachbeschädigung begangen. Mehr Informationen gibt die Quelle leider nicht her.
Quelle: Drucksache 5/13029 im Sächs. Landtag
Schlagwörter: Sachbeschädigung
Diese Seite wurde zu zuletzt am 1. Februar 2014 bearbeitet.