Sachbeschädigung an „Verkaufseinrichtung“

In oder an einer „Verkaufseinrichtung“, möglicherweise also einem Ladengeschäft, wird mittels eines Gegenstands eine rechtsmotivierte Sachbeschädigung begangen. Mehr Informationen gibt die Quelle leider nicht her.

Quelle: Drucksache 5/13029 im Sächs. Landtag

 

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Diese Seite wurde zu zuletzt am 1. Februar 2014 bearbeitet.

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