Ein Jugendlicher stellt vom Stadtteil Schönau aus ein Foto von KZ-Häftlingen unter der Überschrift „Jewrassicpark“ ins Internet.
Das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen Volksverhetzung wird im März 2014 nach §45 Jugendgerichtsegsetz eingestellt.
Quellen: Drucksachen 5/13927 und 5/14159 im Sächs. Landtag
Schlagwörter: Propagandadelikt
Diese Seite wurde zu zuletzt am 30. Juli 2014 bearbeitet.