Am 22.12.2010 tauchen in Chemnitz volksverhetzende Bild- und Tonträger auf. Quelle: Drucksache 5/5224 im Sächsischen Landtag
Am 18.12.2010 findet im Raum Chemnitz ein Neonazi-Konzert mit circa 50 Besuchern statt. Als Bands treten „Sachsenblut“, „Sturmkrieger“ (Chemnitz) und „Braune Brigade“ auf. Quellen: http://oireszene.blogsport.de/2010/12/20/weitere-nazikonzerte-am-18-12-2010/
Am 13.12.2010 kommt es in Chemnitz Hutholz zum Verdacht der Volksverhetzung gemäß § 130 StGB auf Grund von Farbschmierereien in und an einem Wohnhaus. Quellen: Drucksache 5/4576 im Sächsischen Landtag, Drucksache 5/4580 im Sächsischen Landtag
Am 09.12.2010 wird eine Farbschmiererei, die den Straftatbestand nach § 86a StGB erfüllt, entdeckt. Quelle: Drucksache 5/4580 im Sächsischen Landtag
Am 08.12.2010 erfolgt eine Beleidung über das Internet. Quelle: Drucksache 5/4833 im Sächsischen Landtag
Am 25.11.2010 kommt es im Bus zu einem Übergriff auf eine alternative Person. Dabei wird eine Brille zertrümmert. Quelle: Betroffene, AugenzeugInnen
Vom 20.11.2010 bis zum 21.11.2010 findet in Chemnitz das 8. Stiftungsfest der Pennalen Burschenschaft statt. Die Veranstaltung findet in der Gaststätte Südlehne in Chemnitz statt. Teilnehmerzahl ist unbekannt. Quelle: AugenzeugInnen
Am 20.11.2010 wird eine neonazistische Parole gerufen. Quelle: Drucksache 5/4290 im Sächsischen Landtag
Am 20.11.2010 findet in Chemnitz eine Vortragsreihe statt. Die drei Vorträge behandeln die Themen „Soziale Sparpläne der Stadt Chemnitz“, „Sarrazins Thesen“ sowie „Bundeswehr raus aus Afghanistan“. Anschließend tritt die Band „Die Dissidenten“ auf. Quelle: Internetauftritt Chemnitz Infos im November 2010
Am 19.11.2010 wird in Chemnitz eine Farbschmiererei entdeckt, die den Straftatbestand nach § 86a StGB erfüllt. Quelle: Drucksache 5/4580 im Sächsischen Landtag
Am 16.11.2010 wird in Chemnitz eine neonazistische Parole gerufen. Quelle: Drucksache 5/4290 im Sächsischen Landtag
Am 13.11.2010 werden Farbschmierereien nach § 86a StGB entdeckt. Quelle: Drucksache 5/4290 im Sächsischen Landtag
Am 09.11.2010 wird ein Hakenkreuz auf eine Werbetafel eines Einkaufszentrums geklebt. Das geführte Ermittlungsverfahren wird auf Grund unbekannter Tatverdächtiger gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Quellen: Drucksache 5/4290 im Sächsischen Landtag, Drucksache 5/4830 im Sächsischen Landtag
Mehrere Chemnitzer Neonazis und Neurechte nehmen an einem Zeitzeugenvortrag von Rudolf Schneider (88) teil. Schneider war von 1941 bis 1943 Mitglied im deutschen Afrikakorps unter Erwin Rommel gewesen. Die Veranstaltung findet auf dem Landgut Großrückerswalde, Wüstenschlette 1a in Großrückerswalde statt. Laut Angaben auf neonazistischen Internetseiten beläuft sich die Teilnehmendenzahl auf 140. Die Teilnehmer kommen hauptsächlich… weiterlesen »
Am 04.11.2010 werden Farbschmierereien in Chemnitz entdeckt, diese erfüllen den Straftatbestand nach § 86a StGB. Quelle: Drucksache 5/4290 im Sächsischen Landtag
Am Abend des 29.10.2010 findet im „Objekt“ an der Straßburger Str. 32 in Chemnitz eine Vortragsveranstaltung mit Dr. Rigolf Henning und Dieter Fricke statt. Es gibt um die aktuelle Wirtschaftssituation und um „Alternativen zum herrschenden Raubtierkapitalismus“ sowie um die „Zukunft der nationalen Rechten“. Die Teilnehmerzahl ist unbekannt. Quelle: Drucksache 5/4053 im Sächsischen Landtag
Am 27.10.2010 werden in Chemnitz Parolen gerufen, welche den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Quelle: Drucksache 5/4290 im Sächsischen Landtag
Am 25.10.2010 tauchen zum wiederholten Male Farbschmierereien in Chemnitz auf, welche den Straftatbestand nach § 86a StGB erfüllen. Quelle: Drucksache 5/4055 im Sächsischen Landtag
Am 24.10.2010 tauchen wieder Farbschmierereien auf, welche den Straftatbestand nach § 86a StGB erfüllen. Das geführte Ermittlungsverfahren wird im März 2011 auf Grund unbekannter Täter eingestellt. Quelle: Drucksache 5/4290 im Sächsischen Landtag, Drucksache 5/5495 im Sächsischen Landtag
Am 19.10.2010 werden erneut Farbschmierereien entdeckt, welche den Straftatbestand nach § 86a StGB erfüllen. Das dazu geführte Ermittlungsverfahren wird im März 2011 auf Grund unbekannter Tatverdächtiger gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Quelle: Drucksache 5/4055 im Sächsischen Landtag, Drucksache 5/5495 im Sächsischen Landtag