Hakenkreuz in Schnee getreten

Am 09.01.2010 tritt eine Person ein Hakenkreuz in den Schnee. Das Ermittlungsverfahren wird im April 2010 auf Grund § 153a Abs. 1 StPO eingestellt.

Quelle: Drucksache 5/2284 im Sächsischen Landtag

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