Ein Mann ruft am Abend des 07.01.2010 die Worte „Sieg Heil“, er wird deshalb auf Grund von Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung verurteilt.
Quelle: Drucksache 5/5495 im Sächsischen Landtag
Schlagwörter: Propagandadelikt
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