- 06.03.2010
- Chemnitz
Am 06.03.2010 wird ein Restaurantbetreiber mit „Du Judensau“ beschimpft. Das gegen den unbekannten Tatverdächtigen geführte Ermittlungsverfahren auf Grund Volksverhetzung wird im September 2010 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Quelle: Drucksache 5/3817 im Sächischen Landtag
Schlagwörter: Propagandadelikt
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