Am 17.08.2010 wird eine Schmiererei mit dem Inhalt „NSDAP“ an einer Brückendurchfahrt entdeckt. Das Ermittlungsverfahren wird im November 2010 auf Grund unbekannter Tatverdächtiger gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Quelle: Drucksache 5/4287 im Sächsischen Landtag
Schlagwörter: Propagandadelikt
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