Am 29.09.2010 ruft ein Erwachsener in der Bahnsteigunterführung des Hauptbahnhofes Chemnitz lautstark „Sieg Heil!“ und erhebt den rechten Arm zum „Hitlergruß“. Die Person wird unter anderem wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt.
Quelle: Drucksache 5/8093 im Sächsischen Landtag
Schlagwörter: Propagandadelikt
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