Gesprühte Hakenkreuze

Am 02.10.2010 tauchen auf einer Fensterscheibe gesprühte Hakenkreuze auf. Das geführte Ermittlungsverfahren wird auf Grund unbekannter Tatverdächtiger gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Quelle: Drucksache 5/4287 im Sächsischen Landtag, Drucksache 5/4290 im Sächsischen Landtag

Schlagwörter:
Diese Seite wurde zu zuletzt am 28. Oktober 2012 bearbeitet.

← Zurück