Am 03.10.2010 tauchen auf auf einem Aufkleber erneut Hakenkreuze auf. Das geführte Ermittlungsverfahren wird auf Grund unbekannter Tatverdächtiger gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Quelle: Drucksache 5/4287 im Sächsischen Landtag
Schlagwörter: Propagandadelikt
Diese Seite wurde zu zuletzt am 17. August 2012 bearbeitet.