Schon wieder Hakenkreuze

Am 03.10.2010 tauchen auf auf einem Aufkleber erneut Hakenkreuze auf. Das geführte Ermittlungsverfahren wird auf Grund unbekannter Tatverdächtiger gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Quelle: Drucksache 5/4287 im Sächsischen Landtag

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