Ein Bild von Adolf Hitler wird an die AOK-Krankenkasse geschickt. Das öffentliche Zeigen von Hitlerbildern bei fehlender Sozialadäquenz ist nach §86a StGB als Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen strafbar.
Das Verfahren gegen den bekannten Tatverdächtigen wird im Januar 2012 eingestellt.
Quelle: Drucksache 5/8093 im Sächsischen Landtag
Schlagwörter: Propagandadelikt
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