“Sieg Heil” getippt

Auf Facebook stellt eine in Chemnitz wohnhafte Person mehrere volksverhetzende und den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen vefassungswidriger Organisationen erfüllende Inhalte ein. Die Straftat wird als antisemitisch eingestuft.

Die Person wird im Februar 2013 zu einer Freiheitsstrafe sechs Monaten verurteilt, dessen Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Quellen: Drucksachen  5/9887, 5/11394 und 5/11397 im Sächs. Landtag

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Diese Seite wurde zu zuletzt am 21. April 2013 bearbeitet.

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