Im Stadtzentrum werden in oder an einem Betrieb rassistische Parolen gerufen, die den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen.
Quelle: Drucksache 5/9887 im Sächs. Landtag
Schlagwörter: Propagandadelikt
Diese Seite wurde zu zuletzt am 27. Januar 2013 bearbeitet.