Hakenkreuz an Tür von ausländischem Mieter

In oder an einer Wohnung im Stadtzentrum kommt es zu „fremdenfeindlichen“ Farbschmierereien, die als verfassungswidrig eingestuft werden: An die Tür eines ausländischen Mieter wird ein Hakenkreuz und die Parole „Ausländer raus“ geschmiert.

Da der Geschädigte augenscheinlich ein Bewohner der Stadt Chemnitz ist, ist das Attribut „fremd“ wahrscheinlich falsch gewählt. Wohl aber handelt es sich um ein rassistisches Tatmotiv.

Quelle: Drucksache 5/10464 im Sächs. Landtag

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Diese Seite wurde zu zuletzt am 7. Januar 2013 bearbeitet.

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