Rechte Parolen auf der Straße

Im Stadtzentrum werden auf der Straße rechte Parolen gerufen, die unter den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen fallen, also z.B. „Sieg Heil“ oder „Heil Hitler“.

Quelle: Drucksache 5/10464 im Sächsischen Landtag

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Diese Seite wurde zu zuletzt am 10. Dezember 2012 bearbeitet.

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