Im Stadtzentrum werden auf der Straße rechte Parolen gerufen, die unter den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen fallen, also z.B. „Sieg Heil“ oder „Heil Hitler“.
Quelle: Drucksache 5/10464 im Sächsischen Landtag
Schlagwörter: Propagandadelikt
Diese Seite wurde zu zuletzt am 10. Dezember 2012 bearbeitet.