Gegen 20:30 Uhr ruft ein Erwachsener im Fußgängertunnel unter dem Hauptbahnhof dreimal laut die Worte „Sieg Heil“.
Er wird im März zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt.
Quelle: Drucksache /11608 im Sächs. Landtag
Schlagwörter: Propagandadelikt
Diese Seite wurde zu zuletzt am 9. Mai 2013 bearbeitet.