„Sieg Heil“-Rufe am Hauptbahnhof

Gegen 20:30 Uhr ruft ein Erwachsener im Fußgängertunnel unter dem Hauptbahnhof dreimal laut die Worte „Sieg Heil“.

Er wird im März zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt.

Quelle: Drucksache /11608 im Sächs. Landtag

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Diese Seite wurde zu zuletzt am 9. Mai 2013 bearbeitet.

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